| Neue Formulare für USt-Voranmeldungen ab dem 01. Juli 2011 |
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Im Zusammenhang mit der Ausdehung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Mobilfunkgeräte hat die Finanzverwaltung nunmehr neue Vordruckmuster im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren veröffentlicht. Diese Vordrucke gelten ab dem Voranmeldungszeitraum Juli 2011 (vgl. (BMF, Schreiben v. 24.6.2011 - IV D 3 - S 7344/10/10002). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2011 dem 6. Ver-brauchsteueränderungsgesetz (6. VStÄndG) zugestimmt. Damit kommt es zum Bei der Lieferung solcher Gegenstände an einen Unternehmer schuldet nicht (mehr) der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Steuer. Beim Leistungsempfänger fallen somit Steuerschuld und Vorsteuerabzug zusammen. Diese Regelung kommt allerdings nur im zwischenunternehmerischen Handel (B2B) zur Anwendung. Weiter Voraussetzung ist zudem, dass die Summe der für die steuerpflichtigen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellenden Bemessungsgrundlagen mindestens 5.000,00 Euro beträgt. Die oben genannten Umsätze sind ab dem 01. Juli 2011 in dem neuen Vordruckmuster USt 1 A vom leistenden Unternehmer in der Zeile 39 (Kennzahl - Kz - 68) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 51 (Kz 78/79) gesondert anzugeben. Für durch den leistenden Unternehmer anzugebenden übrigen steuerpflichtigen Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, ist im Vordruckmuster USt 1 A die Zeile 40 (Kz 60) vorgesehen. Bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen an einen Nichtunternehmer (insbesondere im typischen Einzelhandel) verbleibt es bei der Steuerschuld des leistenden Unternehmers, unabhängig vom Rechnungsbetrag. Die Änderung des § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) tritt zum 01.07.2011 in Kraft und gilt für alle Lieferungen, die nach dem 30.06.2011 ausgeführt werden. Die dem oben genannten BMF-Schreiben beigefügten Vordruckmuster ersetzen deshalb mit Wirkung vom 1. Juli 2011 die mit dem BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2010 eingeführten Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011). Das Vordruckmuster USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011) bleibt unverändert bestehen." Verfasser: Ruth Rzeha ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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