| Ab 2013: Vorausgefüllte Steuererklärung |
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Im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens von Bund und Länder „KONSENS“ (koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) soll das Besteuerungsverfahren modernisiert werden. Eines der Projekte ist die vorausgefüllte Steuererklärung. Dieses auf Dauer angelegte Projekt bietet eine Alternative zur Steuererklärung auf Papier bzw. zur Selbsterfassung in einer Steuer-Software. Hierbei werden die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Erklärung übertragen. Zu diesen Daten gehören u. a. die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerdaten, Rentenleistungen, Vorsorgeaufwendungen und Personalien des Steuerpflichtigen. Im Anschluss kann der Nutzer die Daten kontrollieren und nach Ergänzung an das Finanzamt senden. Dieses elektronische Serviceangebot der Finanzverwaltung ist kostenlos und kann entweder per Elster oder mithilfe einer anderen Steuer-Software genutzt werden. Der Abruf der Daten stellt keine Pflicht zur Übermittlung der Daten dar. Das bedeutet, man könnte auch aus Neugierde Einsicht in der dem Finanzamt vorliegenden Daten über die eigene Person nehmen. Die streng vertraulichen Daten sollen höchstmöglich gesichert werden um das Steuergeheimnis zu wahren. Lediglich autorisierte Personen (beispielsweise Lebenspartner oder Steuerberater) können nach ausdrücklicher Einverständniserteilung Einsicht erhalten. Ziel des Projekts ist, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und von unnötiger Bürokratie zu befreien.
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